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BERUFSQUALIFIKATIONSFESTSTELLUNGSGESETZ

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des damit einhergehenden Fachkräftemangels wird es immer wichtiger, alle Qualifikationspotentiale im Inland zu aktivieren und zu nutzen. Mit dem so genannten Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ – Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) soll es Personen, die im Ausland einen Beruf erlernt haben, erleichtert werden, in Deutschland eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung auszuüben. Das Gesetz wurde am 12. Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. April 2012 in Kraft.

Mit dem BQFG erhalten Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im Ausland einen beruflichen Bildungsabschluss erworben haben und in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben oder ausüben wollen, einen gesetzlichen Anspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit ihres ausländischen Bildungsabschlusses zu einem deutschen Referenzberufsabschluss. Sie können prüfen lassen, ob und inwieweit der im Ausland erworbene Abschluss mit einem deutschen Abschluss übereinstimmt. Liegen keine wesentlichen Unterschiede vor, so wird die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Beruf bescheinigt. Wurden im Verfahren wesentliche Unterschiede festgestellt, so erhält der Antragsteller eine Bescheinigung, aus der die übereinstimmenden und die noch fehlenden Qualifikationen hervorgehen. Diese Regelung ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
Umfasst werden durch das Gesetz ausschließlich Berufe, die in der unmittelbaren Zuständigkeit des Bundes liegen, was beispielsweise für den großen Bereich der rund 350 staatlich anerkannten Ausbildungsberufe gilt, für die IHK, HWK oder eine der anderen Kammern zuständig sind.

Für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach dem BQFG ist ein umfangreiches Fachwissen über die Ausbildungssysteme aus aller Welt erforderlich. Dieses Wissen soll möglichst nur an einer Stelle und nicht dezentral in 80 IHKs aufgebaut werden. Zudem gelten durch eine zentrale Lösung für die Entscheidungen einheitliche Qualitätsstandards, um das hohe Niveau und Ansehen der deutschen Berufsabschlüsse zu gewährleisten. Zur Erfüllung der mit dem BQFG verbundenen Aufgaben gründen derzeit 46 IHKn einen öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss (ÖRZ) mit Sitz in Nürnberg, dem sich voraussichtlich weitere 31 IHKn anschließen werden. Die Vollversammlung der IHK Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2011 eine Beteiligung am ÖRZ sowie die Übertragung der gesetzlichen Aufgaben beschlossen.

Voraussichtlich ab dem 1. April 2012 können Anträge auf Feststellung der Gleichwertigkeit beim ÖRZ eingereicht werden.
Nähere Informationen unter www.ihk-fosa.de

DOKUMENT-NR. 86742

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