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AUSBILDUNG UND WEITERBILDUNG

Unterstützung von Azubis mit schlechten Startchancen - Nutzung der ”ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH)”

Durch die von der Agentur für Arbeit angebotenen ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) können die Chancen für den erfolgreichen Ausbildungsverlauf für schwächere Jugendliche deutlich erhöht und Ausbildungsabbrüche vermieden werden.

Zielgruppen:

  • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die ohne die Förderung eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können,

  • Auszubildende, bei denen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass ohne die Förderung mit ausbildungsbegleitenden Hilfen ein Abbruch ihrer Berufsausbildung droht.

Inhalt der Förderung:

Mit abH können durch zusätzlichen Stützunterricht Sprach- und Bildungsdefizite der Auszubildenden abgebaut und fachliche Inhalte gefestigt werden. Eine kontinuierliche sozialpädagogische Begleitung unterstützt die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen, damit die Jugendlichen ihre Ausbildung erfolgreich abschließen können. Die Förderung orientiert sich an den individuellen Voraussetzungen der Auszubildenden.

Kosten und Träger der Maßnahmen:

Den Ausbildungsbetrieben entstehen keine Kosten, denn die Maßnahmen werden von den Agenturen für Arbeit bzw. den Trägern der Grundsicherung finanziert. Die Schulungsangebote finden üblicherweise außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit statt. Die mit der Durchführung der abH beauftragten Bildungsträger stimmen sich mit den Ausbildungsbetrieben und den Berufsschulen ab, um eine zielgerichtete Förderung der Auszubildenden zu gewährleisten.
Um durch Kontinuität mehr Qualität zu erreichen, können erstmals ab diesem Jahr die Verträge der Arbeitsagenturen mit den Bildungsträgern über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren abgeschlossen werden.
Neu ist außerdem, dass die drei Arbeitsmarktdienstleistungen abH (§ 241 SGB III), sozialpädagogische Begleitung und das Ausbildungsmanagement (§ 243 SGB III) nun gemeinsam im Paket an Träger vergeben werden. Dadurch wird die Zahl der Ansprechpartner für die Betriebe reduziert und die Transparenz über die regional verfügbaren Unterstützungsstrukturen erhöht.

Bewilligung:

Für die Bewilligung ausbildungsbegleitender Hilfen müssen sich Auszubildende mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Träger der Grundsicherung in Verbindung setzen. Dort wird geprüft, ob die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllt sind und sinnvolle Maßnahmeinhalte festgelegt.

DOKUMENT-NR. 13315

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