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FORTBILDUNG
Fortbildungsprüfungen (IHK) von A bis Z
Fortbildungen mit IHK-Prüfung eröffnen gute Chancen für eine berufliche Karriere in der Wirtschaft. Das belegen regelmäßige Umfragen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Das Konzept der öffentlich-rechtlichen IHK-Fortbildungsprüfungen orientiert sich am aktuellen Fach- und Führungskräftebedarf der Unternehmen und baut auf der betrieblichen Ausbildung auf.
Die Industrie- und Handelskammern sind zuständige Stellen für die Abnahme der öffentlich-rechtlichen Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz. Für die Prüfungen müssen Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, z. B. 2 bis 3 Jahre einschlägige Berufspraxis. Die IHK prüft die Zulassungsvoraussetzungen kostenlos. Die Prüfungstermine liegen langfristig fest. Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine fristgerechte schriftliche Anmeldung erforderlich. Weiterbildungsträger, die auf eine Prüfung vorbereiten, setzen sich bitte vor Beginn des Lehrgangs mit der IHK in Verbindung, um Prüfungstermine abzustimmen.
Im Folgenden finden Sie Informationen zu den jeweiligen Prüfungen sowie deren rechtlichen Grundlagen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Ansprechpartner. Für Prüfungsanmeldungen verwenden Sie bitte das allgemein gültige Anmeldeformular, das Sie zum Download in der rechten Spalte finden.
DOKUMENT-NR. 87744
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Dieses Infoblatt der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe informiert aktuell über neueste Entwicklungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung. mehr
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