- Telefon: 0721 174-165
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Die EG-Dienstleistungsrichtlinie und die deutsche Gesetzgebung nehmen von den Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners bestimmte Dienstleistungsbereiche aus. Gerne prüfen wir für Sie, ob Sie den Einheitlichen Ansprechpartner in Anspruch nehmen können. Sollten Sie einmal nicht vom Einheitlichen Ansprechpartner profitieren können, stehen wir Ihnen selbstverständlich im Rahmen des bewährten Beratungsangebotes der IHK zur Verfügung.
Nach Art. 2 Abs. 2 EG-Dienstleistungsrichtlinie ausgenommene Tätigkeiten:
Bitte beachten Sie, dass der deutsche Gesetzgeber ausdrücklich einzelne Tätigkeiten oder Branchen für die Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners öffnen kann.
Nach der EG-Dienstleistungsrichtlinie ausgenommene Rechtsgebiete:
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