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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Ehrenurkunde(n) für Arbeitnehmer

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Die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe zeichnet Arbeitsjubilare in Würdigung ihrer langjährigen Tätigkeit im Dienste der regionalen Wirtschaft mit einer Ehrenurkunde aus.

Neben der traditionellen Auszeichnung von Arbeitnehmern anlässlich der 25-, 40- und 50-jährigen Betriebszugehörigkeit können jetzt auch Jubilare ab einer 5-jährigen Betriebszugehörigkeit mit einer Staffelung von jeweils 5 Jahren mehr geehrt werden. Hiermit tragen wir dem Wunsch vieler Unternehmen und den heutigen, flexiblen Arbeitsanforderungen Rechnung. Die Unternehmenszugehörigkeit soll in der Regel ununterbrochen sein. Der Beginn der Dienstzeit wird berechnet vom Eintritt in das Unternehmen an, unter Einschluss etwaiger Lehrzeit und Elternzeiten. Kürzere Unterbrechungen, z. B. infolge von Krankheit, Kurzarbeit, Weiterbildungsmaßnahmen, Teilnahme an militärischen Übungen sowie Unterbrechungen zur Erfüllung der aktiven Dienstpflicht in der Bundeswehr oder beim Zivildienst werden in die Dienstzeit mit eingerechnet.

Für Mitarbeiter, die nach langjähriger Tätigkeit ehrenvoll in den Ruhestand verabschiedet werden, muss das Datum der Ehrenurkunde kein „Jubiläumsjahr” sein.

Die Ehrenurkunde kann ausschließlich vom Arbeitgeber beantragt werden. Die Überreichung erfolgt durch den Arbeitgeber.

Die Bestellung einer Urkunde sollte drei Wochen vor dem Jubiläumstag der Kammer vorliegen. Selbstverständlich können Sie Urkunden auch per Post oder per E-Mail oder per Fax bei uns bestellen.

Eine Urkunde kostet 25 Euro.

Bei einer Sammelbestellung ab 10 Urkunden betragen die Kosten 20 Euro pro Urkunde.

Urkunden zum 50-jährigen Jubiläum sind kostenfrei.

DOKUMENT-NR. 2526

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