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Änderungen durch die Verlegung der Registergerichte der Amtsgerichte Baden-Baden, Bruchsal, Karlsruhe und Rastatt zum (zentralen) Registergericht beim Amtsgericht Mannheim
Durch Verordnung des baden-württembergischen Justizministeriums vom 3. März 2005 wurde u. a. die Führung der Handels- und Partnerschaftsregister der Registergerichte der Amtsgerichte Baden-Baden, Bruchsal, Karlsruhe und Rastatt dem Amtsgericht – Registergericht – Mannheim zugewiesen. Der Umzug ist nunmehr abgeschlossen.
Welche Einschränkungen/Neuerungen ergeben sich daraus?
Neueintragungen, Veränderungen, Handelsregisterauszüge, Registerauskünfte etc. können ab dem Konzentrationszeitpunkt nur noch in Mannheim beantragt werden.
Änderung der Handelsregister-Nummern
Im Zuge der Konzentration der Registergerichte wurden die Registerkennzeichen (Handelsregister-Nummern) geändert und vereinheitlicht. Den bisherigen Handelsregisternummern werden Kennziffern für die jeweiligen Registergerichte vorgeschaltet und die früheren Buchstabenkennungen für einzelne Registergerichtsbezirke eines Amtsgerichts weggelassen.
Die Kennziffern der Registergerichte, die aus dem Bezirk der IHK Karlsruhe beim Amtsgericht Mannheim konzentriert worden sind, ergeben sich aus der folgenden Tabelle:
|
Amtsgericht Registergerichtsbezirk |
früherer Kennbuchstabe – fällt weg – |
Neu |
|
Karlsruhe |
1 |
|
|
Baden-Baden |
20 |
|
|
Bühl |
BH |
21 |
|
Bruchsal |
23 |
|
|
Bretten |
Br |
24 |
|
Philippsburg |
Ph |
25 |
|
Ettlingen |
E |
36 |
|
Rastatt |
52 |
|
|
Gernsbach |
G |
53 |
Zum besseren Verständnis:
Die neue HR-Nr. ist immer 6-stellig. Sie setzt
sich zusammen aus der Kennziffer für das bisherige
Registergericht (diese Ziffer steht am Anfang der neuen
Nummer) und der bisherigen HR-Nr. (die immer am
Ende der neuen HR-Nr. steht) sowie dazwischen ggf. eine oder
mehrere Nullen zum Auffüllen bis zur 6-stelligen HR-Nummer.
Beispiel: Bisherige HR-Nr. beim Registergericht Karlsruhe: HRB 345
/ neue HR-Nr. HRB 100345
Amtsgericht Mannheim (das gleiche gilt für HRA-Firmen)
Weitere Beispiele s. Tabelle
|
Amtsgericht |
Registergerichtsbezirk |
bisher |
neu |
|
Karlsruhe |
Karlsruhe |
HRB |
HRB 101500 |
|
Ettlingen |
HRB |
HRB 361500 |
|
|
Baden-Baden |
Baden-Baden |
HRB |
HRB 201500 |
|
Bühl |
HRB |
HRB 211500 |
|
|
Bruchsal |
Bruchsal |
HRB |
HRB 231500 |
|
Bretten |
HRB |
HRB 241500 |
|
|
Philippsburg |
HRB |
HRB 251500 |
|
|
Rastatt |
Rastatt |
HRB |
HRB 521500 |
|
Gernsbach |
HRB |
HRB 531500 |
Bitte beachten Sie künftig folgende Änderungen bei der Eintragung
Da die Handelsregister-Eintragungsanträge beim Registergericht in Mannheim zur Bearbeitung nach der Reihenfolge ihres Eingangs reihum auf die Rechtspfleger verteilt werden und somit mangels fester Zuständigkeitsregelungen ein konkreter Ansprechpartner für den einzelnen Handelsregistereintragungsvorgang nicht mehr vorhanden ist, kann der bisherige Service der IHK Karlsruhe in Form einer vorauseilenden und abschließenden IHK-Stellungnahme unmittelbar gegenüber dem Registergericht nicht mehr weitergeführt werden.
Allerdings ist es möglich, dass Notare, Rechtsberater oder aber auch die eine Handelsregistereintragung selbst beantragenden Unternehmen bei der IHK Karlsruhe unmittelbar eine Stellungnahme zu der Notarurkunde einholen, diese IHK-Stellungnahme dann dem Handelsregister-Eintragungsantrag beifügen und zusammen mit diesem Antrag beim Registergericht im Amtsgericht Mannheim einreichen. Denn nur so ist eine Zuordnung der IHK-Stellungnahme zu dem betreffenden Handelsregister-Eintragungsantrag möglich.
Selbstverständlich nimmt die IHK Karlsruhe aber weiterhin im Vorfeld von Handelsregister-Eintragungen gegenüber anfragenden Unternehmen oder deren Beratern und Notaren vorab Stellung zu Firmierungen und Unternehmensgegenständen.
Wir bitten die Unternehmen um Verständnis für diese durch die Organisation beim Amtsgericht – Registergericht – Mannheim erforderlich gewordene Ablaufänderung bei Handelsregistereintragungen.
Stand: Januar 2007
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