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RECHT UND STEUERN

Konzentration der Handelsregister

Änderungen durch die Verlegung der Registergerichte der Amtsgerichte Baden-Baden, Bruchsal, Karlsruhe und Rastatt zum (zentralen) Registergericht beim Amtsgericht Mannheim

Durch Verordnung des baden-württembergischen Justizministeriums vom 3. März 2005 wurde u. a. die Führung der Handels- und Partnerschaftsregister der Registergerichte der Amtsgerichte Baden-Baden, Bruchsal, Karlsruhe und Rastatt dem Amtsgericht – Registergericht – Mannheim zugewiesen. Der Umzug ist nunmehr abgeschlossen.

Welche Einschränkungen/Neuerungen ergeben sich daraus?

Neueintragungen, Veränderungen, Handelsregisterauszüge, Registerauskünfte etc. können ab dem Konzentrationszeitpunkt nur noch in Mannheim beantragt werden.

Änderung der Handelsregister-Nummern

Im Zuge der Konzentration der Registergerichte wurden die Registerkennzeichen (Handelsregister-Nummern) geändert und vereinheitlicht. Den bisherigen Handelsregisternummern werden Kennziffern für die jeweiligen Registergerichte vorgeschaltet und die früheren Buchstabenkennungen für einzelne Registergerichtsbezirke eines Amtsgerichts weggelassen.

Die Kennziffern der Registergerichte, die aus dem Bezirk der IHK Karlsruhe beim Amtsgericht Mannheim konzentriert worden sind, ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

Amtsgericht Registergerichtsbezirk

früherer Kennbuchstabe – fällt weg –

Neu
Kennziffer

Karlsruhe

1

Baden-Baden

20

Bühl

BH

21

Bruchsal

23

Bretten

Br

24

Philippsburg

Ph

25

Ettlingen

E

36

Rastatt

52

Gernsbach

G

53

Zum besseren Verständnis:
Die neue HR-Nr. ist immer 6-stellig. Sie setzt sich zusammen aus der Kennziffer für das bisherige Registergericht (diese Ziffer steht am Anfang der neuen Nummer) und der bisherigen HR-Nr. (die immer am Ende der neuen HR-Nr. steht) sowie dazwischen ggf. eine oder mehrere Nullen zum Auffüllen bis zur 6-stelligen HR-Nummer.
Beispiel: Bisherige HR-Nr. beim Registergericht Karlsruhe: HRB 345 / neue HR-Nr. HRB 100345 Amtsgericht Mannheim (das gleiche gilt für HRA-Firmen)

Weitere Beispiele s. Tabelle

Amtsgericht

Registergerichtsbezirk

bisher

neu

Karlsruhe

Karlsruhe

HRB
1500

HRB 101500

Ettlingen

HRB
1500 E

HRB 361500

Baden-Baden

Baden-Baden

HRB
1500

HRB 201500

Bühl

HRB
1500 BH

HRB 211500

Bruchsal

Bruchsal

HRB
1500

HRB 231500

Bretten

HRB
1500 Br

HRB 241500

Philippsburg

HRB
1500 Ph

HRB 251500

Rastatt

Rastatt

HRB
1500

HRB 521500

Gernsbach

HRB
1500 G

HRB 531500

Bitte beachten Sie künftig folgende Änderungen bei der Eintragung

Da die Handelsregister-Eintragungsanträge beim Registergericht in Mannheim zur Bearbeitung nach der Reihenfolge ihres Eingangs reihum auf die Rechtspfleger verteilt werden und somit mangels fester Zuständigkeitsregelungen ein konkreter Ansprechpartner für den einzelnen Handelsregistereintragungsvorgang nicht mehr vorhanden ist, kann der bisherige Service der IHK Karlsruhe in Form einer vorauseilenden und abschließenden IHK-Stellungnahme unmittelbar gegenüber dem Registergericht nicht mehr weitergeführt werden.

Allerdings ist es möglich, dass Notare, Rechtsberater oder aber auch die eine Handelsregistereintragung selbst beantragenden Unternehmen bei der IHK Karlsruhe unmittelbar eine Stellungnahme zu der Notarurkunde einholen, diese IHK-Stellungnahme dann dem Handelsregister-Eintragungsantrag beifügen und zusammen mit diesem Antrag beim Registergericht im Amtsgericht Mannheim einreichen. Denn nur so ist eine Zuordnung der IHK-Stellungnahme zu dem betreffenden Handelsregister-Eintragungsantrag möglich.

Selbstverständlich nimmt die IHK Karlsruhe aber weiterhin im Vorfeld von Handelsregister-Eintragungen gegenüber anfragenden Unternehmen oder deren Beratern und Notaren vorab Stellung zu Firmierungen und Unternehmensgegenständen.

Wir bitten die Unternehmen um Verständnis für diese durch die Organisation beim Amtsgericht – Registergericht – Mannheim erforderlich gewordene Ablaufänderung bei Handelsregistereintragungen.

Stand: Januar 2007

DOKUMENT-NR. 2913

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