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RECHT UND STEUERN

Handelsvertreterrecht

RECHT UND STEUERN

Der Handelsvertreter

Einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und häufig auftretende Probleme im deutschen Handelsvertreterrecht gibt Ihnen unsere IHK-Information. mehr

RECHT UND STEUERN

Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

Der Handelsvertreter kann bei Beendigung des Vertrages einen Ausgleichsanspruch haben. Dieser Ausgleich stellt eine Vergütung für Leistungen des Handelsvertreters dar, die sich auch noch nach Vertragsbeendigung gewinnbringend für den Unternehmer auswirken. Der angemessene Ausgleich bezieht sich daher auf zu erwartende Umsätze mit den Kunden, die der Handelsvertreter entweder selbst geworben oder mit denen er die Geschäftsbeziehung wesentlich intensiviert hat.
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RECHT UND STEUERN

Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer

Nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO) benötigen gewerbsmäßig tätige Immobilienmakler, Anlageberater und -vermittler, Darlehensvermittler sowie Bauträger und Baubetreuer zur Ausübung ihrer Tätigkeit eine gewerberechtliche Erlaubnis. Diese IHK-Information informiert über die gewerberechtlichen Berufszugangs- und Ausübungsregelungen, die diese Gewerbetreibenden zu beachten haben. mehr

RECHT UND STEUERN

Der Maklervertrag

Diese IHK-Information gibt Ihnen einen Überblick über wesentliche Fragen und Probleme rund um die Maklertätigkeit. mehr

DOKUMENT-NR. 782

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