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RECHT UND STEUERN

Abgrenzung der Kammerzugehörigkeit

RECHT UND STEUERN

Industrie oder Handwerk?

Im deutschen Gewerberecht gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit, soweit nicht durch Gesetze Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind. So stellt z. B. die Handwerksordnung eine solche Beschränkung dar, indem unter gewissen Voraussetzungen ein Qualifikationsnachweis (Meisterprüfung) gefordert wird. Die mögliche Einstufung der geplanten Tätigkeit als Handwerk ist daher ganz entscheidend, wenn ein Existenzgründer diese handwerksähnlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. mehr

DOKUMENT-NR. 71464

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