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SACHVERSTÄNDIGENWESEN

Altersgrenze für Sachverständige

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Industrie- und Handelskammer keine generellen Höchstaltersgrenzen für alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in der Sachverständigenordnung (SVO) festsetzen darf. Sachverständige, welche die besondere Sachkunde in ihrem Bestellungsgebiet und die persönliche Eignung nachgewiesen haben, können jetzt auch über die Altersgrenzen der Vollendung des 68. bzw. 71. Lebensjahres hinaus öffentlich bestellt und vereidigt werden (BVerwG – Urteil vom 1. Februar 2012, Az.: 8 C 24.11).

Die Pressemitteilung Nr. 9/2012 des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 2012 zur Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige finden Sie in der rechten Spalte unter „Mehr zu diesem Thema“.

Sachverständige der IHK Karlsruhe, die von der Entscheidung betroffen sind und eine Verlängerung bzw. erneute Bestellung und Vereidigung anstreben, melden sich bitte direkt bei Herrn Ass. Bastian Möller, IHK Karlsruhe, Kontaktdaten nebenstehend.

DOKUMENT-NR. 86846

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