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RECHT UND STEUERN

Bestellung von Sachverständigen

RECHT UND STEUERN

Was zeichnet einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus?

Gerichte, Behörden, Unternehmen sowie Endverbraucher kommen in unserem hochtechnisierten Alltag kaum mehr ohne die Inanspruchnahme von Sachverständigen aus. Sei es bei Verkehrsunfällen, Bauschäden, Mietstreitigkeiten, fehlerhafter Handwerksarbeit, bei Vermögensauseinandersetzungen, Ehescheidungen oder einfach, wenn eine gekaufte Sache Mängel aufweist. Oft hilft nur ein Sachverständigengutachter weiter. mehr

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Wie kann ich mich vereidigen lassen?

Sollten Sie den Wunsch haben, sich öffentlich bestellen und vereidigen zu lassen, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Sitz zuständige Industrie- und Handelskammer. Im nachfolgenden Text wird das Bestellungsverfahren in groben Zügen erläutert. mehr

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Merkblatt über die öffentliche Bestellung als Sachverständige/r (PDF, 312 KB)

Von Bedürfnisprüfung bis Vereidigung: Unser Merkblatt erläutert Ihnen die wichtigsten Voraussetzungen und Schritte bis zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Zudem finden Sie hierin die aktuelle Sachverständigenordnung der IHK Karlsruhe, eine Übersicht über anfallende Gebühren sowie die Rechtsgrundlage für die öffentliche Bestellung durch die Industrie- und Handelskammern (§ 36 und § 36 a Gewerbeordnung) zum Download

DOKUMENT-NR. 71360

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