Downloads
-
Schlichtungsbroschüre
(PDF, 202 KB) (Dokument-Nr.: 2735) -
Verfahrensordnung
(PDF, 28 KB) (Dokument-Nr.: 1069)
Sie befinden sich hier: Startseite > Recht und Steuern > Sachverständige und Schlichtung > Schlichtung und Schiedsgericht > Schlichtungs- und Mediationsstelle für kaufmännische Streitigkeiten
Wenn Unternehmen mit ihren Lieferanten, mit anderen Unternehmen oder mit Kunden im Zwist liegen, scheint der langjährige, oft kostenintensive Gang vor Gericht unvermeidlich. Ein Gerichtsverfahren zerstört jedoch allzu oft die persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen der Kontrahenten. Billiger und für die Beteiligten oft fruchtbarer ist die Hilfe eines Schlichters, der verhärtete Fronten aufbricht. Bedenkt man,dass sich der Ablauf eines Gerichtsprozesses seit Jahrzehnten nicht verändert hat, und dass die Frage, wie die Geschäftspartner künftig miteinander umgehen können, gänzlich unerörtert bleibt, ist es um so erstaunlicher, dass Schlichtungs- und Mediationsverfahren in Deutschland nicht mehr an Gewicht gewonnen haben. Ein Grund dafür ist sicherlich, dass nicht genügend Institutionen außergerichtliche Konfliktbeilegung anbieten. Diesem Bedürfnis nach einem geregelten Verfahren will die gemeinsame Schlichtungs- und Mediationsstelle für kaufmännische Streitigkeiten Rechnung tragen.
Die Industrie-und Handelskammern Karlsruhe und Rhein-Neckar aber auch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe haben seit Jahren Erfahrung auf dem Gebiet der außergerichtlichen Streitbeilegung. Im Bereich der Berufsausbildung unterhalten die Kammern Schlichtungsausschüsse und bei Wettbewerbsverstößen gibt es bereits seit Anfang des letzten Jahrhunderts eine institutionalisierte Schlichtung. Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe schlichtet seit Jahren Meinungsverschiedenheiten zwischen Kollegen, Sozien und solchen, die zwischen Mandanten und Anwälten bestehen.
Vor diesem Hintergrund scheint es geboten, ergänzend eine gemeinsame Schlichtungsstelle für kaufmännische und gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten einzurichten, wie sie täglich im Geschäftsverkehr anfallen. Die Schlichtungs- und Mediationsstelle bietet ein freiwilliges Schlichtungsverfahren unter Beteiligung erfahrener und ausgebildeter Schlichter nach einer festgelegten Verfahrensordnung an. An die Stelle des Richterspruchs tritt eine Einigung, die von den Parteien in eigener Verantwortung erarbeitet wird. Gerade darin liegt der entscheidende Vorteil der Schlichtung. Die Parteien werden in die Verhandlung stark eingebunden, sie behalten ihre Entscheidungsfreiheit und damit auch die Verantwortung für das Ergebnis. Mit Hilfe des Schlichters werden Lösungen möglich, die sich auch an den wirtschaftlichen Interessen der Parteien orientieren und nicht allein auf rein rechtliche Ansprüche begrenzt sind, wie dies in gerichtlichen Verfahren der Fall sein muss. Damit bleibt in aller Regel die Basis für einen weiteren lohnenden Geschäftskontakt erhalten.
Vor der Schlichtungs-und Mediationsstelle können nur Streitigkeiten bereinigt werden, die sich aus der geschäftlichen Tätigkeit beider Parteien ergeben. Außerdem kann sie bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern gewerblich tätiger Gesellschaften angerufen werden. Unsere Streitschlichtungs- und Mediationsstelle weist Ihnen gerne qualifizierte Schlichter nach und berät in allen Verfahrensfragen.
Eine Informationsbroschüre, in der über die Vorzüge des Schlichtungs-/Mediationsverfahrens informiert wird, finden Sie in der seitlichen Servicespalte.
© Industrie- und Handelskammer Karlsruhe
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die IHK Karlsruhe keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die IHK Karlsruhe nicht zu eigen macht.
www.karlsruhe.ihk24.de
© Industrie- und Handelskammer Karlsruhe
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die IHK Karlsruhe keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die IHK Karlsruhe nicht zu eigen macht.
www.karlsruhe.ihk24.de