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RECHT UND STEUERN

Versicherungsvermittler

Die IHK Karlsruhe - Partner der Versicherungswirtschaft

Seit 22.05.2007 unterliegt der Beruf des Versicherungsvermittlers der Erlaubnis-und Registrierungspflicht.

In unserem Versicherungs-Informationsportal stellen wir Ihnen alle wichtigen Informationen rund um das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren zur Verfügung.

Selbstverständlich können Sie sich aber auch gerne von uns persönlich beraten lassen. Falls Sie als gewerbetreibender Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater in unserem IHK-Bezirk (siehe Download rechte Spalte) geschäftsansässig sind, rufen Sie uns zur Terminvereinbarung an.

Ansprechpartner für Erlaubnis, Erlaubnisbefreiung, Registrierung und alle damit im Zusammenhang stehenden Vorgänge ist die IHK am Sitz des jeweiligen Gewerbetreibenden.

Achtung: Die Erteilung der Erlaubnis und die Registrierung durch die Industrie- und Handelskammern ersetzen nicht die Gewerbeanzeige gemäß § 14 GewO.

Bitte beachten Sie außerdem, dass die gewerbliche Versicherungsvermittlung ohne Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Gebundene Vermittler (= Ausschließlichkeitsvertreter) können von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und auch eine Erlaubnis beantragen, wenn Sie nicht von Ihrem Versicherungsunternehmen registriert werden.

RECHT UND STEUERN

Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt

Hier finden Sie das Merkblatt zum Thema Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt. mehr

RECHT UND STEUERN

Allgemeine Informationen

Hier finden Sie Informationen und Merkblätter zum Thema, zur Sachkundeprüfung, zur Berufshaftpflichtversicherung, Versicherungsvermittler Register, Gebundene Versicherungsvermittler, Produktakzessorische (Autohäuser, Reisebüros, etc.) sowie die gesetzlichen Grundlagen. mehr

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Antragsformulare für Versicherungsvermittler

Hier finden Sie sämtliche Antragsformulare für Versicherungsvermittler: Formulare für das Erlaubnisverfahren als Versicherungsberater oder ungebundener Versicherungsvermittler, Formulare für die Erlaubnisbefreiung als produktakzessorischer Versicherungsvermittler sowie Formulare zur Registrierung. mehr

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Pflichtangaben beim Internet-Impressum

Vorsicht! Für das Impressum eines Internetauftritts eines Versicherungsvermittlers gelten spezielle Vorgaben. mehr

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Gebühren

Mit welchen Gebühren ist für die Registrierung zu rechnen? mehr

VERSICHERUNGSVERMITTLER - SACHKUNDEPRÜFUNG

Termine und Anmeldung zur Sachkundeprüfung ’Gepr. Versicherungsfachmann/-frau (IHK)’

Versicherungsvermittler müssen ihre Sachkunde nachweisen, um eine Erlaubnis zu erhalten. Nähere Informationen zu den Prüfungsterminen 2013 finden Sie hier. mehr

RECHT UND STEUERN

VV-Registerzugang

Die IHKs fungieren nicht nur als Zulassungsstellen, sondern führen gleichzeitig dieses Vermittlerregister, das beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eingerichtet wird. Die gewerbebezogenen Daten des Vermittlers sind hier frei einsehbar. Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Versicherungsvermittler zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz. mehr

DOKUMENT-NR. 4158

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  • Telefon: 0721 174-346
  • Fax: 0721 174-367

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