- Telefon: 0721 174-346
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RECHT UND STEUERN
Versicherungsvermittler
Die IHK Karlsruhe - Partner der Versicherungswirtschaft
Seit 22.05.2007 unterliegt der Beruf des Versicherungsvermittlers der Erlaubnis-und Registrierungspflicht.
In unserem Versicherungs-Informationsportal stellen wir Ihnen alle wichtigen Informationen rund um das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren zur Verfügung.
Selbstverständlich können Sie sich aber auch gerne von uns persönlich beraten lassen. Falls Sie als gewerbetreibender Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater in unserem IHK-Bezirk (siehe Download rechte Spalte) geschäftsansässig sind, rufen Sie uns zur Terminvereinbarung an.
Ansprechpartner für Erlaubnis, Erlaubnisbefreiung, Registrierung und alle damit im Zusammenhang stehenden Vorgänge ist die IHK am Sitz des jeweiligen Gewerbetreibenden.
Achtung: Die Erteilung der Erlaubnis und die Registrierung durch die Industrie- und Handelskammern ersetzen nicht die Gewerbeanzeige gemäß § 14 GewO.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die gewerbliche Versicherungsvermittlung ohne Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Gebundene Vermittler (= Ausschließlichkeitsvertreter) können von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und auch eine Erlaubnis beantragen, wenn Sie nicht von Ihrem Versicherungsunternehmen registriert werden.
DOKUMENT-NR. 4158
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