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Internet-Impressum
(PDF, 53 KB) (Dokument-Nr.: 83463)
Sie befinden sich hier: Industrie- und Handelskammer Karlsruhe (IHK) > Recht und Steuern > Versicherungsvermittler > Pflichtangaben beim Internet-Impressum
Wer sich geschäftsmäßig mit einer Website im Internet präsentiert, muss nach § 5 Telemediengesetz bestimmte Informationen über seine Identität (sogenanntes Impressum) vorhalten.
Versicherungsvermittler haben jedoch Besonderheiten zu beachten, da es sich bei ihnen um eine zulassungspflichtige Tätigkeit handelt. Eine ausführliche Übersicht der erforderlichen Angaben mit Beispielen können unserem Merkblatt zum Impressum für Versicherungsvermittler entnommen werden. Bei einigen der Angaben ist umstritten, ob sie in diesem Fall zwingend erforderlich sind oder nicht. Um der Gefahr einer Abmahnung zu entgehen, empfehlen wir die Auflistung aller Informationen nach den Beispielen in dem Merkblatt.
© Industrie- und Handelskammer Karlsruhe
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die IHK Karlsruhe keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die IHK Karlsruhe nicht zu eigen macht.
www.karlsruhe.ihk24.de
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