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RECHT UND STEUERN

Antragsformulare für Versicherungsvermittler

Seit dem 22. Mai 2007 müssen sich alle Versicherungsvermittler und Versicherungsberater in ein von den Industrie- und Handelskammern geführtes Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen. Ungebundene Versicherungsvermittler und Versicherungsberater benötigen hierzu eine Erlaubnis der zuständigen IHK.

Die IHK Karlsruhe ist für Erlaubniserteilung und Registrierung zuständig, sofern sich Ihre Hauptniederlassung in diesem Kammerbezirk befindet. Die Postadresse der IHK Karlsruhe ist in den Antragsformularen bereits voreingetragen.

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung:

  • Sie müssen für Erlaubnis bzw. Erlaubnisbefreiung und Registrierung zwei Anträge stellen.
  • Reichen Sie die Anträge bitte im Original ein. Die erforderlichen Nachweise entnehmen Sie bitte dem Antragsformular. Sämtliche Nachweise sind in Kopie einzureichen.
  • Bitte reichen Sie den Antrag nur vollständig mit allen Antragsformularen und Nachweisen ein. Damit ermöglichen Sie eine schnellere Bearbeitung Ihrer Unterlagen.
  • Eine Erlaubniserteilung bzw. Registrierung kann nur erfolgen, wenn die angegebene Anschrift mit der beim Gewerbeamt und dem Handelsregister gemeldeten Adresse übereinstimmt. Bitte veranlassen Sie ggf. eine Gewerbeummeldung vor Einreichung Ihres Antrags.

Antragsformulare für die verschiedenen Verfahren (zu den Downloadbereichen)

  • Erlaubnisverfahren und Registrierung für ungebundene Versicherungsvermittler
  • Erlaubnisverfahren und Registrierung für Versicherungsberater
  • Erlaubnisbefreiung und Registrierung für produktakzessorische Versicherungsvermittler

Checklisten finden Sie hier

  • natürliche Person
  • juristische Person

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Checklisten

Hier finden Sie die Checklisten für natürliche und juristische Personen. mehr

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Änderungsantrag für Versicherungsvermittler

Hier finden Sie den Antrag auf Änderungen Ihrer mitgeteilten Daten. mehr

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Versicherungsvermittler mit Wohnsitz in Frankreich

Wer in Deutschland gewerblich als Versicherungsvermittler tätig ist oder werden möchte, seinen Wohnsitz jedoch im Ausland hat, benötigt zur Beantragung der Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO als Nachweis der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit Unterlagen aus seinem Heimatland. mehr

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Existenzgründer - Antragsformulare

Existenzgründer im Bereich der Versicherungsvermittlung müssen vor der Gewerbeeintragung bzw. Eintragung im Handelsregister eine Erlaubnis bei der zuständigen IHK beantragen. mehr

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Sachkunde

DOKUMENT-NR. 4226

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0721 174-346
  • Fax: 0721 174-367

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