- Telefon: 0721 174-346
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RECHT UND STEUERN
Antragsformulare für Versicherungsvermittler
Seit dem 22. Mai 2007 müssen sich alle Versicherungsvermittler und Versicherungsberater in ein von den Industrie- und Handelskammern geführtes Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen. Ungebundene Versicherungsvermittler und Versicherungsberater benötigen hierzu eine Erlaubnis der zuständigen IHK.
Die IHK Karlsruhe ist für Erlaubniserteilung und Registrierung zuständig, sofern sich Ihre Hauptniederlassung in diesem Kammerbezirk befindet. Die Postadresse der IHK Karlsruhe ist in den Antragsformularen bereits voreingetragen.
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung:
- Sie müssen für Erlaubnis bzw. Erlaubnisbefreiung und Registrierung zwei Anträge stellen.
- Reichen Sie die Anträge bitte im Original ein. Die erforderlichen Nachweise entnehmen Sie bitte dem Antragsformular. Sämtliche Nachweise sind in Kopie einzureichen.
- Bitte reichen Sie den Antrag nur vollständig mit allen Antragsformularen und Nachweisen ein. Damit ermöglichen Sie eine schnellere Bearbeitung Ihrer Unterlagen.
- Eine Erlaubniserteilung bzw. Registrierung kann nur erfolgen, wenn die angegebene Anschrift mit der beim Gewerbeamt und dem Handelsregister gemeldeten Adresse übereinstimmt. Bitte veranlassen Sie ggf. eine Gewerbeummeldung vor Einreichung Ihres Antrags.
Antragsformulare für die verschiedenen Verfahren (zu den Downloadbereichen)
- Erlaubnisverfahren und Registrierung für ungebundene Versicherungsvermittler
- Erlaubnisverfahren und Registrierung für Versicherungsberater
- Erlaubnisbefreiung und Registrierung für produktakzessorische Versicherungsvermittler
Checklisten finden Sie hier
- natürliche Person
- juristische Person
DOKUMENT-NR. 4226
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