. .
Illustration

RECHT UND STEUERN

Insolvenzrecht

RECHT UND STEUERN

Überschuldungsbegriff gilt bis 31.12.2013

Der Bundesrat hat am 18.09.2009 den Weg für ein Gesetz zur Änderung zur Insolvenzordnung freigemacht. Die Neuregelung sieht vor, eine ursprünglich bis 31.12.2010 befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs in der Insolvenzordnung um drei Jahre zu verlängern. mehr

RECHT UND STEUERN

Insolvenzordnung: Hinweise für Gläubiger

Hinweise, wie Sie als Gläubiger ein Insolvenzverfahren einleiten oder ihre Forderungen gegenüber einem insolventen Geschäftspartner geltend machen, finden Sie hier. mehr

DOKUMENT-NR. 71528

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0721 174-116
  • Fax: 0721 174-136

Kontaktdaten speichern (V-Card)