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RECHT UND STEUERN

Fernabsatz: Verbraucher müssen beim Widerruf keine Hinsendekosten tragen

Onlinehändler dürfen Verbraucher nicht mit den Kosten für die Übersendung der Ware belasten, wenn diese den Kaufvertrag widerrufen oder von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 07. Juli 2010 entschieden (Az.: VIII ZR 268/07) und damit eine Dauerstreitfrage zugunsten der Verbraucher entschieden.

In dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es um die Klage eines Verbraucherverbandes gegen ein Versandhandelsunternehmen. Dieses sah in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, dass der Kunde für die Zusendung der Ware einen Versandkostenanteil von pauschal 4,95 Euro zu tragen hatte. Dieser Anteil sollte auch im Falle eines Widerrufs des Kaufvertrags bzw. einer Rückgabe der Sache nicht erstattet werden. Der Verbraucherverband verlangte Unterlassung dieser Praxis. Das Landgericht Karlsruhe und das Oberlandesgericht Karlsruhe hatten ihm - wie nun auch der Bundesgerichtshof - Recht gegeben. Der Bundesgerichtshof folgte in seiner Entscheidung dem Urteil der Europäischen Gerichtshofs vom 15. April 2010, der die Auffassung vertreten hatte, dass die Einbehaltung der Versandkosten eine nach der EU-Fernabsatzrichtlinie unzulässige Strafzahlung darstelle und den Verbraucher davon abhalte, von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch zu machen.

Für die Praxis bedeutet diese höchstrichterliche Entscheidung, dass Onlinehändler ihre Vertragsklauseln und Allgemeine Geschäftsbedingungen überprüfen und Hinweise auf die Tragung der Hinsendekosten unbedingt entfernen sollten. Ferner sollten die Hinsendekosten dem Kunden erstattet werden, da andernfalls Klagen bzw. wettbewerbsrechtliche Abmahnungen drohen. Unklar bleibt nach der Entscheidung, wie die Fälle zu behandeln sind, in denen der Kunde den Vertrag, nur für einen Teil der bestellten Ware widerruft.

Von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs unberührt bleibt die so genannte 40-Euro-Klausel, wonach dem Verbraucher bei entsprechender Vereinbarung im Fall des Widerrufs die Kosten der Rücksendung auferlegt werden können, wenn der Preis der zurückzusendenden Ware 40 Euro nicht übersteigt.

DOKUMENT-NR. 15159

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