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Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz

Informationen

Kurzbeschreibung:

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist am 1.06.2012 in Kraft getreten und löst damit das alte Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz als bisherige Basis des deutschen Abfallrechts ab. Damit entstehen neue Vorgaben für Erzeuger, Entsorger, Beförderer, Sammler, Händler und Makler von Abfall. In der Veranstaltung werden Experten umfassend die neuen Vorgaben erläutern.

Beschreibung:

Das detaillierte Programm finden Sie in beigefügtem Flyer.

Allgemein

Datum: 31.07.2012
Status: Die Anmeldefrist ist abgelaufen     

Kosten

Preis: 50,00 €

Zusätzliche Informationen

Zielgruppe:
Unternehmer, Umweltbeauftragte, Facilitymanager, etc.

Veranstaltungstermine, -orte und Referenten

31.07.2012
Veranstaltungsort:
14.00 bis 16.15 Uhr
IHK Karlsruhe
Lammstr. 13-17
76133 Karlsruhe

VERANSTALTUNGS-NR. 13852996

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  • Telefon: 0721/174-235
  • Fax: 0721/174-144

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