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Vielzahl öffentlicher Auftraggeber
Öffentliche Aufträge sind Verträge mit der öffentlichen Hand über
Lieferungen und Leistungen. Sie werden aus Steuern und Abgaben des
Bundes, der Gemeinden sowie anderer juristischer Personen des
öffentlichen Rechts finanziert, das heißt aus den Steuerzahlungen
der Bürger und Unternehmen. Öffentliche Auftraggeber sind alle
Dienststellen des Bundes, der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände
und sonstiger juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Somit
ergibt sich eine große Vielfalt an zentralen und dezentralen
Beschaffungsstellen aller Größenordnungen. Seit der Einführung des
EU-Binnenmarktes müssen größere Beschaffungen EU-weit
ausgeschrieben werden, was neue Marktchancen eröffnen kann, aber
auch neue Konkurrenz mit sich bringt. Diese Ausweitung des
öffentlichen Auftragswesens hat erhebliche wirtschaftliche
Bedeutung: Pro Jahr erteilen die Europäische Union, die
Mitgliedsstaaten, deren Regionen, Landkreise, Gemeinden und andere
öffentliche Körperschaften Aufträge im Wert von ca. 1,5 Billionen
Euro.
Breite Nachfrage nach Waren und
Dienstleistungen
Der Beschaffungskatalog umfasst
Güter und Leistungen nahezu aller Wirtschaftszweige und Branchen,
von alltäglichen Gebrauchsgütern bis zu kompliziertesten
technischen Großgeräten. Außerdem werden Dienstleistungen wie
Reinigungs-, Wartungs-, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten
nachgefragt. Dies wiederum bedeutet, dass fast jedes am privaten
Markt erfolgreich operierende Unternehmen für öffentliche Aufträge
infrage kommt. Je nach Unternehmensstrategie und betrieblichen
Möglichkeiten kann es sich regional, national oder auch
international um öffentliche Aufträge bemühen.
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die IHK Karlsruhe keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die IHK Karlsruhe nicht zu eigen macht.
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