(BMF) Ab dem 1. Januar 2011 müssen innergemeinschaftliche Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung elektronisch unter Anwendung des IT-Verfahrens EMCS eröffnet und beendet werden (Ausnahmen: Waren, die der Kaffee- oder Alkopopsteuer unterliegen). Wegen der mit der Anmeldung zur Teilnahme an EMCS verbundenen Formalitäten empfiehlt die Zollverwaltung dringend, die Anmeldung bei den zuständigen Stellen frühzeitig vorzunehmen. Ohne eine vorherige Teilnahmeanmeldung ist ein Nachrichtenaustausch mit EMCS nicht möglich.
01.12.2010