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INTERNATIONAL

Dänemark: Beförderungen unter Anwendung des IT-Verfahrens EMCS erst ab 28. Januar 2011

(BMF) Seit dem 1. Januar 2011 müssen innergemeinschaftliche Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung elektronisch eröffnet und beendet werden. Beförderungen unter Steueraussetzung zwischen EU-Mitgliedstaaten mit dem „Begleitenden Verwaltungsdokument“ (BVD) sind seitdem nicht mehr zulässig.

Dänemark hat mitgeteilt, dass das IT-Verfahren EMCS voraussichtlich erst ab dem 28. Januar 2011 zur Verfügung steht. Insoweit haben dänische Versender das Ausfallverfahren anzuwenden. Sollte bis zur Erfassung einer Eingangsmeldung der Vorgang in EMCS nicht erfasst sein, bedeutet dies für deutsche Empfänger (Steuerlagerinhaber, registrierte Empfänger), dass unverzüglich, spätestens fünf Werktage nach Eingang der Waren die erforderliche Eingangsmeldung für Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung im Ausfallverfahren erstellt werden muss. Der dafür in Deutschland zu verwendende Vordruck 033076 "Eingangs-/Ausfuhrmeldung für Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung im Ausfallverfahren (Eingangs-/Ausfuhrdokument)" steht im EMCS-Downloadbereich auf der Seite des Zolls (siehe externe Links) bereit.

Beförderungen nach Dänemark können voraussichtlich bis zum 28. Januar 2011 aufgrund der fehlenden technischen Voraussetzung ebenfalls nicht unter Anwendung des IT-Verfahrens EMCS abgewickelt werden. Dies bedeutet, dass deutsche Versender (Steuerlagerinhaber, registrierte Versender) für entsprechende Vorgänge nach Dänemark ebenfalls die Regelungen des Ausfallverfahrens anwenden müssen. Der für die Eröffnung von Verfahren der Steueraussetzung zur Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Ausfallverfahren zu verwendende Vordruck 033074 "Begleitdokument für Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung im Ausfallverfahren (Ausfalldokument)" steht ebenfalls im EMCS-Downloadbereich bereit.

Die in den genannten Vordrucken anzugebende Ticketnummer wird in Form einer sogenannten Masterticketnummer auf der Internetseite des ZIVIT (siehe externe Links) veröffentlicht.

07.01.2011

DOKUMENT-NR. 73859

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