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Statistisches Bundesamt (Link: http://www.destatis.de)
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(DESTATIS) Die auf den Vorjahres- beziehungsweise Jahreswert der Warenversendungen beziehungsweise -eingänge bezogene Meldeschwelle beträgt in Deutschland unverändert jeweils 400 000 Euro. Das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2011 sowie die „Übersicht über die aktuellen Änderungen 2010/2011“ können von der Internetseite des Statistischen Bundesamtes abgerufen werden - Grundlagen - Klassifikationen. Eine aktualisierte Internet-Fassung der Anleitung zum Ausfüllen der Intrahandelsstatistik-Vordrucke 2010/2011 kann unter nebenstehendem Link heruntergeladen werden. Zur Klarstellung weist das Statistische Bundesamt darauf hin, dass die umsatzsteuerlichen Änderungen hinsichtlich der Erfassung innergemeinschaftlicher Dienstleistungen in der „Zusammenfassenden Meldung (ZM)“ und sowie der „Umsatzsteuer-Voranmeldung“ keine Auswirkungen auf die Meldungen zur Intrahandelsstatisik haben. Das heißt, innergemeinschaftliche Dienstleistungen (ohne Warenbewegungen) sind nach wie vor nicht im Rahmen von Intrastat zu melden.
07.01.2011
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