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Information der Zollverwaltung (Link: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/EMCS/Einfuehrung/einfuehrung_node.html)
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EMCS (Excise Movement and Control System) ist ein EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren. Es ersetzt seit dem 1. Januar 2011 das papiergestützte Verfahren zur Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung zwischen EU-Mitgliedstaaten mit BVD (Begleitendes Verwaltungsdokument) durch ein elektronisches Verfahren mit e-VD (elektronisches Verwaltungsdokument). Ab dem 1. Januar 2012 müssen auch nationale Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung elektronisch unter Verwendung von EMCS eröffnet und beendet werden. Beförderungen unter Steueraussetzung mit BVD sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Beförderung von Waren, die der Kaffee- oder Alkopopsteuer unterliegen. Hierfür ist weiterhin das BVD zu verwenden.
Weitere Informationen sind im Internet abrufbar (siehe Leiste rechts in der Rubrik „Externer Link“).
Quelle: BMF im September 2011
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