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Neuigkeiten zu den Nachweisen für innergemeinschaftliche Lieferungen (Link: http://www.karlsruhe.ihk.de/Recht/steuerrecht/Aktuelle+Informationen/1745512/Neue_Nachweise_fuer_innergemeinschaftliche_Lieferungen_nochmals.html)
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In den letzten Wochen gab es vielfachen Protest der Wirtschaft gegen die neuen Nachweisvorschriften für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen, die seit Jahresbeginn in der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) verankert sind. Mit Erlass vom 6. Februar 2012 hatte das BMF verfügt, die Anwendung der neuen Vorschriften bis zum 1. Juli 2012 nochmals zu verschieben. Unklar war bisher, wie es hiernach weitergehen solle. Mitte Mai hat sich folgender neuer Sachstand ergeben: Die UStDV soll erneut geändert werden mit dem Ziel, die im BMF-Schreiben zur Gelangensbestätigung vorgesehenen Regelungen rechtlich abzusichern. Das BMF wird einen entsprechenden Vorschlag für die Änderung der UStDV vorlegen. Dies soll noch in der Sommerpause geschehen. Die Nichtbeanstandungsregelung wird bis zum Inkrafttreten der UStDV-Änderungen verlängert.
Weitere Informationen können Sie dem nebenstehendem Link entnehmen.
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