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INTERNATIONAL

Künftige Handelsabkommen der EU: Verhandlungsstand

Der internationale Handel soll durch zwischenstaatliche Vereinbarungen erleichtert werden. Das Beste wären weltweit geltende Regelungen der Welthandelsorganisation WTO. Da aber die multilateralen WTO-Verhandlungen seit einigen Jahren leider keine merklichen Fortschritte mehr erzielen (Doha-Runde), verhandelt die EU verstärkt mit einzelnen Handelspartnern bilateral. Das letzte Handelsabkommen, das in Kraft getreten ist, war im Juli 2011 das Abkommen mit Südkorea.

Assoziierungsabkommen EU-Zentralamerika
Die EU und die sechs zentralamerikanischen Länder Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama haben am 29. Juni 2012 ein Assoziierungsabkommen unterzeichnet, das neben politischen Elementen und Kooperationsvereinbarungen weitgehende Handelsliberalisierungen vorsieht. Das Abkommen tritt endgültig in Kraft, wenn es von allen Parteien und dem Europäischen Parlament ratifiziert ist. Die Bestimmungen über die Freihandelszone könnten schon Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten. Damit könnten nach Berechnungen der Europäischen Kommission EU-Exporteure jährlich bis zu 90 Mio. Euro Zollgebühren sparen. Im vergangenen Jahr sind zwischen der Europäischen Union und Zentralamerika Güter im Wert von 6,7 Mrd. Euro gehandelt worden. Als Nachweis für den präferenziellen Ursprung ist die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 vorgesehen.

Weitere Verhandlungen
Mit einigen Staaten sind die Verhandlungen erfolgreich beendet worden, die anschließende interne Vertragsprüfung auf Fehler und Unstimmigkeiten ist ebenfalls erfolgt. Im nächsten Schritt müssen die beteiligten Institutionen der EU und beim Abkommenspartner zustimmen. In diesem Stadium befindet sich das Abkommen mit der Andengemeinschaft, d.h. mit Peru und Kolumbien (Ecuador und Bolivien können später beitreten). Auch dieses Abkommen könnte Anfang 2013 in Kraft treten. Weit fortgeschritten, aber noch nicht fertig verhandelt sind Abkommen mit Singapur und Malaysia. Zwischen dem Abschluss von Verhandlungen und dem Inkrafttreten eines Abkommens liegen in der Regel mindestens zwei Jahre. Alle weiteren Verhandlungen - unter anderem mit Kanada und Indien - sind noch weniger weit fortgeschritten.

Umstellung des AKP-Abkommens
Das AKP-Abkommen wird schrittweise durch regionale zweiseitige Vereinbarungen abgelöst. Bereit in Kraft sind Abkommen mit den karibischne Staaten (CARIFORUM), den West-Pazifikstaaten ( Papua-Neuguinea) und den ESA-Staaten. Weitere regionale Vereinbarungen mit afrikanischen Staaten sollen folgen.

DOKUMENT-NR. 89720

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