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Informationen über das Antragsverfahren (Link: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_controls/counterfeit_piracy/right_holders/index_de.htm)
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(DIHK) Die EU-Kommission hat die Statistik der Grenzbeschlagnahme gefälschter Produkte an der EU-Außengrenze vorgelegt. Im Jahr 2009 wurden die Zollbehörden in 43.000 Fällen tätig und haben 118 Mio. gefälschter Produkte an den Grenzen festgehalten. In 77% der Fälle wurden die beschlagnahmten Produkte vernichtet. In weiteren Fällen kam es zu Gerichtsverfahren. In 91% der Fälle lagen Markenverletzungen, gefolgt von 5% Patentverletzungen dem Einschreiten der Zollbehörden zugrunde. Nur 3,5% der Aufgriffe betrafen Urheberrechtsverstöße und mit 1,4% liegen die Geschmacksmusterverletzungen weit abgeschlagen. Die EU-Zollbehörden werden in der Regel aufgrund sog. Grenzbeschlagnahmeanträge der Unternehmen, die Inhaber gewerblicher Schutzrechte (Marken, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster) sowie von Urheberrechten und geografischen Herkunftsangaben sind, tätig. Dem Bericht zufolge ist wie in den Vorjahren Hauptherkunftsland der Fälschungen China mit einem Anteil von 64%. Hier kam es im Vergleich zum Vorjahr erneut zu einer Steigerung von 10%. Weitere Herkunftsländer sind zum Beispiel die Vereinigten Arabischen Emirate im Bereich der medizinischen Produkte mit 14,5% und Ägypten mit 4,5% der aufgegriffenen Fälle im Spielzeugbereich. Die Türkei fällt besonders im Bereich der Lebensmittel- und Getränkefälschungen auf. Die Anzahl der Fälle ist zwar gegenüber 2008 rückläufig und auf das Niveau von 2007 zurückgefallen, von Entwarnung kann aber dennoch keine Rede sein. Vielmehr zeigt sich, dass auch die Fälscher von der Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen sind.
13.08.2010
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