Externe Links
-
Bundesfinanzministerium (Link: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Internationales__Steuerrecht/Staatenbezogene__Informationen/Verein__Koenigreich/006.html?__nnn=true)
Sie befinden sich hier: Startseite > International > EU-Binnenmarkt > Großbritannien: Doppelbesteuerungsabkommen
(GTaI) Das Abkommen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist am 30. März 2010 in London unterzeichnet worden. Es wird am Tag des Austauschs der Ratifikationsurkunden in Kraft treten und ist in deutscher und englischer Fassung auf einer Webseite des Bundesministeriums der Finanzen abrufbar.
© Industrie- und Handelskammer Karlsruhe
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die IHK Karlsruhe keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die IHK Karlsruhe nicht zu eigen macht.
www.karlsruhe.ihk24.de
© Industrie- und Handelskammer Karlsruhe
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die IHK Karlsruhe keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die IHK Karlsruhe nicht zu eigen macht.
www.karlsruhe.ihk24.de