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Falls die Angabe einer „Besonderen Maßeinheit” erforderlich ist, muss das Eigengewicht der Ware nicht mehr angegeben werden. Bei den Codierungen der „Art des Geschäfts” gibt es einige Änderungen. Betroffen sind Mietkauf, Lohnveredelungen und „vorübergehende Verwendungen”. Über diese und weitere Änderungen informiert die Broschüre „Anleitung zum Ausfüllen der Intrastat-Vordrucke 2010”.
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