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(DIHK) Das seit Anfang des Jahres EU-weit gültige elektronische Vorsteuer-Vergütungsverfahren (eVVV) weist zahlreiche Mängel auf. Viele erstattungsberechtigte Betriebe konnten ihre Anträge noch nicht stellen, weil z. B. die Dateigröße der Anträge stark begrenzt ist (5 MB). Andere sehen aufgrund der gravierenden Probleme sogar ihren Erstattungsanspruch gefährdet. Denn die Zeit drängt: Firmen müssen ihre Unterlagen für 2009 bis Ende September 2010 einreichen. Der DIHK hat sich daher bei der Bundesregierung und bei der EU-Kommission für eine Fristverlängerung eingesetzt und nun einen ersten Erfolg erzielt. Nach einem Vorschlag der Europäischen Kommission könnten sich Firmen bis Ende März 2011 Zeit lassen - jetzt muss noch das EU-Parlament zustimmen. Die betroffenen Länder müssen die dringend notwendigen Nachbesserungen jetzt umgehend anpacken", mahnt DIHK-Steuerexperte Alfons Kühn. Dann könne auch das Ziel des eVVV, den Unternehmen die Antragstellung zu erleichtern und ihre Rechte innerhalb des Verfahrens zu stärken, wieder in Sichtweite kommen.
27.08.2010
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