Externe Links
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Weitere Informationen: Bundeszentralamt für Steuern (Link: http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/USt_Kontrollverfahren_ZM_eCommerce/MELK/melk.html)
Sie befinden sich hier: Startseite > International > EU-Binnenmarkt > Meldung nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung
Mit der am 1. Juli 2010 in Kraft getretenen Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung werden Unternehmer, die innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer tätigen, verpflichtet, dies dem Bundeszentralamt für Steuern bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die Lieferung ausgeführt worden ist, zu melden.
27.08.2010
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