Externe Links
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Europäische Kommission (Link: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/9086_de.htm)
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(Enterprise Europe Network) Für die Länder des Schengen-Raums gelten seit 5. April 2010 einheitliche Regeln für die Ausstellung von Visa. Der neue EU-Visakodex fasst alle geltenden Visa-Rechtsvorschriften der Schengen-Staaten zusammen und gibt vor, wie die 22 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten und drei assoziierten Staaten einen Visumantrag bearbeiten müssen. Das einheitliche Formular wird vereinfacht. Die allgemeine Visumgebühr beträgt weiterhin 60 Euro. Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren müssen lediglich 35 Euro zahlen, einigen Personengruppen wird die Visumgebühr erlassen. Angehörige von Drittstaaten, mit denen die EU Erleichterungsabkommen geschlossen hat, zahlen auch künftig 35 Euro. Der Visakodex bringt mehr Transparenz und Rechtssicherheit. So muss künftig begründet werden, warum ein Visumantrag abgelehnt wurde. Zudem besteht die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen eine ablehnende Entscheidung einzulegen.
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