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(Enterprise Europe Network) Ab 1. Juli 2010 gelten in Spanien neue Mehrwertsteuersätze. So wird der Normalsteuersatz von 16% auf 18% und der ermäßigte Satz von 7% auf 8% erhöht. Rechtsgrundlage ist das Mehrwertsteuergesetz (Ley 37/1992, de 28 de diciembre, del Impuesto sobre el Valor Anadido), dessen Artikel 90 und 91 durch Artikel 79 des Haushaltsgesetzes vom 23.12.2009 (Ley 26/2009, de 23 de diciembre, de
Presupuestos Generales del Estado para el año 2010) zur Korrektur des Haushaltsgesetzes entsprechend geändert wurden.
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