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INTERNATIONAL

Tschechische Republik: Mitarbeiterentsendung - Meldeverfahren

(AHK) Ein deutsches Unternehmen, das vorübergehend reglementierte Dienstleistungen in Tschechien erbringt, hat dies dem tschechischen Ministerium für Industrie und Handel und gegebenenfalls der tschechischen Technischen Inspektion anzuzeigen. Daneben müssen die nach Tschechien entsandten Arbeitnehmer dem tschechischen Arbeitsamt gemeldet werden. Die Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer (AHK) übernimmt auf Anfrage die vollständige Abwicklung des Meldeverfahrens. Alle Formulare können auf Deutsch ausgefüllt und weitere erforderliche Unterlagen auf Deutsch eingereicht werden. Die Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer übersetzt die Dokumente und füllt die tschechischen Formulare aus. Sie führt auch die Kommunikation mit den Ministerien und Behörden.


Kontakt:
Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer
Ansprechpartnerin: Miriam Horká
Tel. +420 221 490 313
E-Mail: horka@dtihk.cz


27.08.2010

DOKUMENT-NR. 14868

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