Gefördert wird die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an
von den Messeveranstaltern organisierten Gemeinschaftsständen auf
internationalen Leitmessen in Deutschland.
Begünstigte sind Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen
Neuentwicklungen, die ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in
Deutschland haben, die EU-Definition eines kleinen Unternehmens –
max. 50 Mitarbeiter und eine Jahresbilanzsumme oder ein
Jahresumsatz von max. 10 Mio. Euro - erfüllen und jünger als 10
Jahre sind.
Förderfähig sind die vom Messeveranstalter in Rechnung
gestellten Kosten für Standmiete und Standbau. Von diesen hat der
Aussteller einen Eigenanteil von 20% bzw. 30% zu übernehmen.
Der Aussteller meldet sich spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim
Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der
geförderten Messe an. Gleichzeitig hat er einen Bewilligungsantrag
zur Förderung der Messeteilnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen. Die Anmeldung zur Teilnahme
am Gemeinschaftsstand wird erst mit der Feststellung der
Förderfähigkeit durch das BAFA wirksam.