. .
Illustration

INTERNATIONAL

Messeförderprogramm für junge innovative Unternehmen

Gefördert wird die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an von den Messeveranstaltern organisierten Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen in Deutschland.

Begünstigte sind Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen, die ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben, die EU-Definition eines kleinen Unternehmens – max. 50 Mitarbeiter und eine Jahresbilanzsumme oder ein Jahresumsatz von max. 10 Mio. Euro - erfüllen und jünger als 10 Jahre sind.

Förderfähig sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau. Von diesen hat der Aussteller einen Eigenanteil von 20% bzw. 30% zu übernehmen.

Der Aussteller meldet sich spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Gleichzeitig hat er einen Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen. Die Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand wird erst mit der Feststellung der Förderfähigkeit durch das BAFA wirksam.

DOKUMENT-NR. 13504

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0721 174-134
  • Fax: 0721 174-336

Kontaktdaten speichern (V-Card)