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Sie befinden sich hier: Startseite > International > Exportförderung > Außenwirtschaftsmaßnahmen von Hessen und Rheinland-Pfalz für Unternehmen aus Baden-Württemberg geöffnet
Unternehmen aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen können auch an den außenwirtschaftlichen Maßnahmen der benachbarten Bundesländer teilnehmen. Dies gilt für Messebeteiligungen, Unternehmerreisen ins Ausland, Kooperationsbörsen und Symposien im Ausland und außenwirtschaftliche Informationsveranstaltungen in den drei Bundesländern.
Soweit solche Vorhaben von den drei Bundesländern finanziell gefördert werden, können diese Vergünstigungen von Unternehmen aus einem angrenzenden Bundesland allerdings nicht in Anspruch genommen werden. Sie ermöglicht den außenwirtschaftlich aktiven Unternehmen in Südwest-Deutschland eine Nutzung der vielfältigen außenwirtschaftlichen Förderinstrumente der drei Bundesländer.
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die IHK Karlsruhe keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die IHK Karlsruhe nicht zu eigen macht.
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