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INTERNATIONAL

Außenwirtschaftsmaßnahmen von Hessen und Rheinland-Pfalz für Unternehmen aus Baden-Württemberg geöffnet

Unternehmen aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen können auch an den außenwirtschaftlichen Maßnahmen der benachbarten Bundesländer teilnehmen. Dies gilt für Messebeteiligungen, Unternehmerreisen ins Ausland, Kooperationsbörsen und Symposien im Ausland und außenwirtschaftliche Informationsveranstaltungen in den drei Bundesländern.

Soweit solche Vorhaben von den drei Bundesländern finanziell gefördert werden, können diese Vergünstigungen von Unternehmen aus einem angrenzenden Bundesland allerdings nicht in Anspruch genommen werden. Sie ermöglicht den außenwirtschaftlich aktiven Unternehmen in Südwest-Deutschland eine Nutzung der vielfältigen außenwirtschaftlichen Förderinstrumente der drei Bundesländer.

DOKUMENT-NR. 12869

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