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Ausfuhrkontrolle (Link: http://www.ausfuhrkontrolle.info)
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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird auf seiner Internetseite in Kürze Informationen zur Auslegung des Umgehungsverbots gemäß Artikel 5 Absatz 1e in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 1b der Iran-Embargoverordnung (Verordnung (EG) Nr. 423/2007) veröffentlichen.
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