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(ICC) Die Incoterms® der Internationalen Handelskammer (ICC) sind im Warenverkehr zu bekannten Abkürzungen geworden. Mit nur drei Buchstaben werden komplexe Lieferbedingungen exakt beschrieben: Mit den Kürzeln EXW, FCA oder DDP und anderen vereinbaren Vertragspartner weltweit einheitlich, welche Pflichten jede Partei zu erfüllen hat. Zum 1. Januar 2011 treten die Incoterms® 2010 in Kraft. Incoterms® Regeln betreffen nicht den Eigentumsübergang oder die Folgen von Vertragsbrüchen, sondern regeln Fragen der Transportkosten und des Gefahrenübergangs sowie Geschäftsabwicklungspflichten. Sie legen fest, ob der Verkäufer oder Käufer Warendokumente beschafft und eventuelle Zollkosten trägt, wer für Transportdokumente und mögliche Kosten verantwortlich ist, wer die Ware versichert, wer die Waren prüft und sie verpackt. Sie werden erst dann wirksam, wenn in einem nationalen oder internationalen Vertrag auf sie Bezug genommen wird. Welche der Klauseln gilt, müssen die Vertragspartner konkret vereinbaren. Zudem ist es wichtig, im Vertrag festzuhalten, welche Fassung gelten soll. Bereits seit mehr als sieben Jahrzehnten nutzen Unternehmer weltweit diese „International Commercial Terms”, bekannt als Incoterms®. Nun ist die siebte Revision veröffentlicht worden, die zum 1. Januar 2011 gültig wird. Die Neufassung kommt dem Wunsch nach einer anwenderfreundlicheren Sprache nach, die auch für Nichtjuristen verständlich ist. Zudem trägt sie substantiellen Veränderungen in der Handelspraxis und neuen Transporttechniken Rechnung. Die Anzahl der Klauseln ist von 13 auf 11 reduziert worden, zwei Klauseln wurden neu geschaffen, wenig praxisrelevante Regeln herausgenommen. Jede Klausel wird durch einen ausführlichen einleitenden Anwendungshinweis ergänzt, der dem Nutzer weitere Hilfestellung bietet. Die Broschüre ”Incoterms® 2010–, deutsch-englisch, Preis: 39,95 EUR, kann über die ICC Deutschland bezogen werden (bestellung@icc-deutschland.de).
17.09.2010
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