Deutsche Unternehmen, die über keinen Wohnsitz, Firmensitz, Zweigniederlassung o. ä. in Großbritannien verfügen, können sich britische Umsatzsteuer zurückerstatten lassen, die z.B. für Unterbringung, Messen und Konferenzen, Seminare, Mitarbeiterverpflegung, Mietwagen und Benzin gezahlt wurde.
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