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STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Einheitlicher Ansprechpartner

Um vielen Unternehmerinnen und Unternehmern die Orientierung im Paragraphendschungel zu erleichtern, hat die Europäische Union mit der EG-Dienstleistungsrichtlinie den „Einheitlichen Ansprechpartner” (EA) geschaffen. Seit dem 28.12.2009 steht der „Einheitliche Ansprechpartner” in Baden-Württemberg Dienstleistungsunternehmen aus ausgewählten Branchen zur Seite, die hier tätig werden wollen und aus einem Staat der Europäischen Union (mit Deutschland), Island, Liechtenstein oder Norwegen stammen.

In Baden-Württemberg finden Sie Ihre „Einheitlichen Ansprechpartner” in allen Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, den Rechtsanwalts- und Steuerberaterkammern, der Architekten-, Ingenieur- und Landestierärztekammer sowie in vielen Stadt- und Landkreisen.

Ihre Einheitlichen Ansprechpartner in der TechnologieRegion Karlsruhe:

  • Industrie- und Handelskammer Karlsruhe
  • Handwerkskammer Karlsruhe
  • Stadtkreis Karlsruhe
  • Stadtkreis Baden-Baden
  • Landkreis Karlsruhe
  • Landkreis Rastatt

Gerne informieren wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Die IHK Karlsruhe - Ihr EA

Informationen, ob die IHK Karlsruhe für Sie als Einheitlicher Ansprechpartner tätig werden kann und wie die Beauftragung erfolgt, finden Sie hier. mehr

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Aufgaben des einheitlichen Ansprechpartners

EINHEITLICHER ANSPRECHPARTNER

Formalitäten und einzelne Verfahren gemäß EG-Dienstleistungsrichtlinie

Im Folgenden stellen wir Ihnen Infos zu einzelnen Verfahren und Formalitäten zur Verfügung, die zur Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit notwendig sind. mehr

DOKUMENT-NR. 12149

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