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VERKEHR

Prüfungen im Verkehr

VERKEHR

Personenverkehr

Wer als Unternehmer Personenverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Des Weiteren muss der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfts bestellte Person fachlich geeignet sein.  mehr

VERKEHR

Güterkraftverkehr

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde. Gleiches gilt für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre. Außerdem muss der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet sein. mehr

VERKEHR

Gefahrgutfahrer

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen gemäß 8.2 ADR grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein.  mehr

VERKEHR

Gefahrgutbeauftragtenprüfung

Nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) dürfen nur speziell geschulte und geprüfte Personen als Gefahrgutbeauftragte in den Unternehmen bestellt werden. mehr

VERKEHR

Qualifikation für Berufskraftfahrer

Seit dem 10.09.2008/2009 müssen alle Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen.  mehr

DOKUMENT-NR. 2851

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