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VERKEHR

Existenzgründung im Güterkraftverkehr

1. Erlaubnispflicht

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde. Gleiches gilt für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre.

Für Verkehre mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen, nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), das heißt Norwegen, Island und Lichtenstein, wird eine so genannte Gemeinschaftslizenz benötigt. Diese kann auch für innerdeutsche Verkehre eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus zu innerstaatlichen Verkehren in anderen EU-/EWR-Staaten (Kabotageverkehre). Verkehre in und aus der Schweiz (keine Kabotage) können ebenfalls mit der Gemeinschaftslizenz durchgeführt werden.

Verkehre mit nicht zur EU/zum EWR gehörenden Drittstaaten können unter anderem durch Einsatz der Erlaubnis (für den innerdeutschen Streckenanteil) in Kombination mit so genannten bilateralen Genehmigungen (für den Streckenanteil in den Drittstaaten) durchgeführt werden.

Ob Güterbeförderungen überhaupt dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und somit unter anderem der Erlaubnispflicht unterliegen, finden Sie rechts (siehe Downloads) unter "Abgrenzung gewerblicher Güterkraftverkehr".

2. Verkehrsbehörden

Im Bezirk der IHK Karlsruhe sind folgende Verkehrsbehörden für die Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr beziehungsweise einer Gemeinschaftslizenz zuständig:

• Stadt Karlsruhe – Straßenverkehrsstelle
  Steinhäuserstr. 22, 76124 Karlsruhe, 0721 133-3253

• Stadt Baden-Baden – Amt für öffentliche Ordnung
  Briegelackerstr. 21, 76532 Baden-Baden, 07221 93-1826

• Landkreis Karlsruhe – Landratsamt Abt. Straßenverkehrs- und Ordnungsamt
  Robert-Koch-Str. 8, 76646 Bruchsal, 07251 783-838

• Landkreis Rastatt – Landratsamt Straßenverkehrsamt
  Untere Wiesen 6, 76437 Rastatt, 07222 381-3205