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VERKEHR

Existenzgründung im Taxen- und Mietwagenverkehr

I. Genehmigungspflicht

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.

Für welche Verkehre welche Genehmigungen erforderlich sind und welche Verkehre nicht dem Personenbeförderungsgesetz und damit der Genehmigungspflicht unterliegen, entnehmen Sie bitte den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (siehe Downloads).

II. Verkehrsbehörden

Im Bezirk der IHK Karlsruhe sind folgende Verkehrsbehörden für die Erteilung einer Genehmigung für den Taxen- oder Mietwagenverkehr zuständig:

- Stadt Karlsruhe - Straßenverkehrsstelle
  Steinhäuserstr. 22, 76124 Karlsruhe, Tel.: 0721 133-3253

- Stadt Baden-Baden -Amt für öffentliche Ordnung
  Gutenbergstr. 13, 76532 Baden-Baden, Tel.: 07221 93-1826

- Landkreis Karlsruhe - Landratsamt Abt. Straßenverkehrs- und Ordnungsamt
  Robert-Koch-Str. 8, 76646 Bruchsal, Tel.: 07251 783-838

- Landkreis Rastatt - Landratsamt Amt für Strukturförderung
  Herrenstr. 15, 76437 Rastatt, Tel.: 07222 381-4305

III. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung

Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antrag-stellers und ggf. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leistungsfä-higkeit des Betriebes, dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs.

1. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens

Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sind mehrere Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Finanz-amt, Gemeinde, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft) sowie eine Eigenkapitalbescheini-gung vorzulegen, die von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steueranwalt oder Kreditinstitut ausgestellt ist. Das nachzuweisende Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens dürfen nicht weniger als 2.250 EURO für das erste Fahrzeug oder 1.250 EURO für jedes weitere Fahrzeug betragen.

2. Zuverlässigkeit

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind verschiedene Dokumente vorzulegen (u. a. polizeiliches Führungszeugnis, Auszüge aus dem Gewerbe- und Verkehrszentralregister).

Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes und der Zuverlässigkeit des Antragstellers erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.

DOKUMENT-NR. 86528

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