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Beitragsordnung
(PDF, 76 KB) (Dokument-Nr.: 1838)
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In der Beitragsordnung werden die Einzelheiten der im Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) festgelegten Beitragspflicht der IHK-zugehörigen Unternehmen bestimmt. Beiträge sind insbesondere erforderlich zur Finanzierung von Aufgaben, welche die IHK aufgrund gesetzlichen Auftrags und im Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden erbringt.
Das gesamte Dokument steht Ihnen als pdf-Datei zum Download zur Verfügung.
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die IHK Karlsruhe keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die IHK Karlsruhe nicht zu eigen macht.
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