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INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER KARLSRUHE

Beitragsordnung

In der Beitragsordnung werden die Einzelheiten der im Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) festgelegten Beitragspflicht der IHK-zugehörigen Unternehmen bestimmt. Beiträge sind insbesondere erforderlich zur Finanzierung von Aufgaben, welche die IHK aufgrund gesetzlichen Auftrags und im Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden erbringt.

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DOKUMENT-NR. 2508

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