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Gesetz über die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg
(PDF, 59 KB) (Dokument-Nr.: 1633)
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Das Gesetz über die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg ist eine Ergänzung des IHK-Gesetzes (IHKG), in dem den Ländern die Aufsicht über die IHKs zugewiesen wird. Das Gesetz setzt Vorschriften des IHKG auf Landesebene um.
Das gesamte Dokument steht Ihnen als pdf-Dokument zum Download zur Verfügung.
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die IHK Karlsruhe keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die IHK Karlsruhe nicht zu eigen macht.
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