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INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER KARLSRUHE

Gesetz über die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg

Das Gesetz über die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg ist eine Ergänzung des IHK-Gesetzes (IHKG), in dem den Ländern die Aufsicht über die IHKs zugewiesen wird. Das Gesetz setzt Vorschriften des IHKG auf Landesebene um.

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