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INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER KARLSRUHE

Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der IHKs

Das IHK-Gesetz setzt die Rahmenbedingungen für die Existenz und die Arbeit der IHKs. Es definiert die Organisation und ihre Aufgaben und legt ihren Mitgliederkreis sowie ihre Finanzierung fest.

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