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INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER KARLSRUHE

Unsere Rechtsgrundlagen

Der Gesetzgeber hat durch das IHK-Gesetz den Industrie- und Handelskammern den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Die Mitgliedschaft ist gesetzlich geregelt, um die Unabhängigkeit der IHK als neutrale und objektive Institution zu gewährleisten und sie von Partikularinteressen unabhängig zu machen.

Rechtsgrundlage der IHK-Arbeit sind Bundes- und Landesgesetze sowie das von der Vollversammlung der IHK Karlsruhe verabschiedete Satzungsrecht.

INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER KARLSRUHE

Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der IHKs

Das IHK-Gesetz setzt die Rahmenbedingungen für die Existenz und die Arbeit der IHKs. Es definiert die Organisation und ihre Aufgaben und legt ihren Mitgliederkreis sowie ihre Finanzierung fest. mehr

INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER KARLSRUHE

Gesetz über die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg

Das Gesetz über die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg ist eine Ergänzung des IHK-Gesetzes (IHKG), in dem den Ländern die Aufsicht über die IHKs zugewiesen wird. mehr

INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER KARLSRUHE

Geschäftsordnung der Vollversammlung

Die Vollversammlung der IHK Karlsruhe hat am 7. Dezember 2000 nachfolgende Geschäftsordnung beschlossen. mehr

INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER KARLSRUHE

Satzung

Die Satzung der IHK Karlsruhe bestimmt den organisatorischen Rahmen der IHK. Sie legt Name, Sitz und Bezirk fest sowie die Organe, deren Besetzung und die Aufgaben der IHK. mehr

INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER KARLSRUHE

Wahlordnung

Die Wahlordnung der IHK Karlsruhe gibt präzise Vorschriften zu den Grundsätzen und zur Durchführung der Wahlen zur Vollversammlung, dem "Parlament" der IHK. mehr

INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER KARLSRUHE

Finanzstatut

Das Finanzstatut regelt die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans (Wirtschaftsführung) sowie die Rechnungslegung und die Abschlussprüfung der IHK. mehr

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Jahresabschluss 2010

Der Jahresabschluss 2010 der IHK Karlsruhe wurde von der unabhängigen Rechnungsprüfungsstelle...  mehr

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Wirtschaftssatzung

Durch die Wirtschaftssatzung wird der Wirtschaftsplan festgestellt. Die Wirtschaftssatzung bestimmt insbesondere über die Höhe und Staffelung der Beiträge für das jeweilige Geschäftsjahr. mehr

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Beitragsordnung

In der Beitragsordnung werden die Einzelheiten der im Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) festgelegten Beitragspflicht der IHK-zugehörigen Unternehmen bestimmt. mehr

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Gebührenordnung

Die Gebührenordnung ist die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren durch die IHK. mehr

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Schiedsgerichtsordnung

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Gebührentarif

Der Gebührentarif enthält sämtliche Preise für die gebührenpflichtigen Leistungen der IHK Karlsruhe. mehr

DOKUMENT-NR. 423

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Postfach 34 40

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EMail:   info@karlsruhe.ihk.de

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09.02.2012

Integration sichert Zukunft!

Mitarbeiter mit Migrationshintergrund sind hierzulande – besonders in mittleren und großen Unternehmen – längst fester Bestandteil der Belegschaften. Eine aktuelle DIHK-Umfrage zeigt, wie intensiv und erfolgreich sich die deutsche Wirtschaft in Sachen Integration engagiert. Und: Die derzeit diskutierten politischen Maßnahmen zur besseren Eingliederung bewerten die Unternehmen überwiegend als sinnvoll.

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