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Für den Begriff Mittelstand gibt es keine gesetzliche oder allgemein gültige Definition. Da jedoch kaum ein Schlagwort in der Wirtschaftspolitik so häufig verwendet wird, ist es besonders wichtig, nach der jeweils zugrundeliegenden Abgrenzung zu fragen.
Im folgenden finden Sie gängige Definitionen, die quantitative Merkmale zur Abgrenzung einführen. Aber auch qualitative Aspekte spielen in manchen Definitionen eine Rolle. Insbesondere die Einheit von Eigentum und unternehmerischer Verantwortung wird häufiger als charakteristisch angesehen. Allgemein akzeptierte statistische Abgrenzungskriterien existieren nicht.
In der Praxis wird die Frage der Abgrenzung insbesondere dann relevant, wenn es um Maßnahmen zur Mittelstandsförderung geht. Immer häufiger findet man in Literatur und Praxis auch die Bezeichnung "KMU" (kleine und mittelständische Unternehmen). Diese Bezeichnung ist dem Englischen "SME" (small and medium sized enterprises) nachempfunden.
Eine Abgrenzung hierfür ist:
Kleine Unternehmen: bis 9 Beschäftigte, Jahresumsatz unter 500.000 Euro
Mittlere Unternehmen: 10 bis 499 Beschäftigte, 0,5 bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz
Definition des Instituts für
Mittelstandsforschung:
Kleinunternehmen:
Mittlere Unternehmen:
Mittelstand (KMU zusammen): alle Selbständigen in den freien Berufen, Handwerksbetriebe und alle gewerblichen Betriebe, die folgende Kriterien erfüllen:
bis 499 Beschäftigte
Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro
Definition der Europäischen Union für
KMU:
Kleinstunternehmen:
Kleine Unternehmen:
bis 49 Beschäftigte
Jahresumsatz höchstens 10 Millionen Euro
Bilanzsumme höchstens 10 Millionen Euro
Mittlere Unternehmen (gleich KMU insgesamt):
bis 249 Beschäftigte
Jahresumsatz höchstens 50 Millionen Euro
Bilanzsumme höchstens 43 Millionen Euro
Definition des Bundesverbandes Deutscher Banken:
Kleine Unternehmen: Umsatz bis 500.000 Euro
Mittlere Unternehmen: Umsatz bis 50 Mio. Euro
Große Unternehmen: Umsatz bis 500 Mio. Euro
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