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Hochwasserschutz (Dokument-Nr.: 12303)
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Ausweisung von Überschwemmungsgebieten erfordert Vorsorge (Dokument-Nr.: 2205)
STANDORTPOLITIK
Hochwasserschutz in der TechnologieRegion Karlsruhe
Hochwasser-Gefahr
Nach den letzten katastrophalen Überschwemmungen an der Elbe und ihren Nebenflüssen hat in Baden-Württemberg und gerade auch in der TRK und in ihren Nachbarregionen die Wahrscheinlichkeit solch extremer Hochwasserereignisse, sog. „Jahrhunderthochwasser”, nach Meinung von Fachleuten und Wissenschaftlern noch zugenommen. Folglich stehen die baden-württembergische Landesregierung und ihre Fachbehörden mehr als bisher unter Druck, die mit Frankreich 1982 vertraglich vereinbarten und durch ein baden-württembergisches Rahmenkonzept ergänzten Maßnahmen des „Integrierten Rheinprogramms” (IRP) zum Schutz gegenüber Überflutungen des Rheins in Folge seines Ausbaues für Schifffahrt und Staustufen ausreichend zu finanzieren und schneller zu realisieren.
Hochwasser-Vorsorge
Das baden-württembergische Programm zum Schutz vor Hochwasser wird durch Maßnahmen und Einrichtungen zur Vorsorge gegen Überflutungen ergänzt. Zum einen informiert die bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg angesiedelte Hochwasser-Vorhersage-Zentrale, Postfach 10 01 63 in 76231 Karlsruhe (Tel.: 0721/ 9804-0, bzw. Fax: 0721/ 9804-44) über aktuelle Wasserstände des Rheins und seiner Nebenflüsse sowie anderer Flüsse in Baden-Württemberg und warnt bei Über- bzw. Unterschreiten bestimmter Pegelstände vor der Gefahr von Hoch- bzw. Niedrigwasser. Zum anderen werden durch die baden-württembergischen Regierungspräsidien für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich Hochwassergefahrenkarten erstellt, welche Flächen in der TRK am Rhein und seinen Nebenflüssen bei welchem Hochwasserstand überschwemmungsgefährdet sind bzw. überflutet werden. Dafür ist im Bereich der TRK das Referat 53.1 des Regierungspräsidiums Karlsruhe zuständig und unter Tel.: 0721/ 926-7611 erreichbar.
Eine weitere Vorsorgemaßnahme gegen Überflutungsschäden besteht in der laut Hochwasserschutzgesetz verbindlich planfestgesetzten Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und welchen Nutzungsbeschränkungen und Auflagen sie je nach ihrem Gefährdungsgrad unterliegen.
Hochwasser-Schutz
Der Oberrhein-Ausbau durch Staustufen mit Verlust an Rheinseitenflächen als natürlichem Überflutungsraum hat die Aufnahmekapazität des Rheins unterhalb von Iffezheim eingeschränkt, sodass bei einem großen Hochwasserereignis mangels unschädlicher Abflussmöglichkeiten die akute Gefahr von Dammbrüchen mit beträchtlichem Schaden durch Überschwemmung des Hinterlandes besteht. Im „Integrierten Rheinprogramm” hat sich das Land zur Reduzierung dieser Hochwassergefahr vertraglich dazu verpflichtet, auf der baden-württembergischen Rheinseite zwischen Basel und Mannheim in Verbindung mit dem Ausbau der Hochwasserdämme am Rhein an 13 Standorten als Retentions- bzw. Polderflächen bezeichnete Rückhalteräume für Hochwasser einzurichten. Davon sind in der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Karlsruhe auf der rechtsrheinischen Seite der TRK der Polder Söllingen/Greffern im Landkreis Rastatt, der Polder Rheinschanzinsel bei Philippsburg und der Retentionsraum Bellenkopf/ Rappenwört bei Karlsruhe in Betrieb bzw. werden errichtet. (Nähere Informationen beim Regierungspräsidium Karlsruhe unter Tel.: 0721/ 926-7611 bzw. E-Mail: Horst.Kugele@rpk.bwl.de)

