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STANDORTPOLITIK

Öffentliche Planung

Flächennutzungs-, Bebauungs- und Fachpläne

Die nebenstehenden Öffentlichen Planungen liegen der IHK zur Begutachtung gewerblicher Belange vor. Die IHK wird laut Gesetzesregelung als „Träger öffentlicher Belange” zu den Planungen gehört und zu einer Stellungnahme aufgefordert. Denn solche Planungen können die Standortbedingungen eines Betriebes u.U. erheblich beeinflussen. Deshalb ist die Benachrichtigung der IHK wichtig, wenn Anliegen von Mitgliedsbetrieben durch Planungen berührt sind. Wir bitten deshalb auch um Kopie Ihrer eigenen Stellungnahmen gegenüber den Baubehörden.

DOKUMENT-NR. 3009

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