. .
Illustration

STANDORTPOLITIK

Öffentliche Planung

Flächennutzungs-, Bebauungs- und Fachpläne

Die nebenstehenden Öffentlichen Planungen liegen der IHK zur Begutachtung gewerblicher Belange vor. Die IHK wird laut Gesetzesregelung als „Träger öffentlicher Belange” zu den Planungen gehört und zu einer Stellungnahme aufgefordert. Denn solche Planungen können die Standortbedingungen eines Betriebes u.U. erheblich beeinflussen. Deshalb ist die Benachrichtigung der IHK wichtig, wenn Anliegen von Mitgliedsbetrieben durch Planungen berührt sind. Wir bitten deshalb auch um Kopie Ihrer eigenen Stellungnahmen gegenüber den Baubehörden.

DOKUMENT-NR. 3009

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0721 174-147
  • Fax: 0721 174-115

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • IHK SERVICE

  • NEUJAHRSEMPFANG 2012

Präsentation IHK-Bildungsinitiative "Wirtschaft macht Schule" auf dem Neujahrsempfang mehr

  • THEMA DER WOCHE

16.02.2012

EU-Strukturfonds – Reformen richtig umsetzen!

In die europäische Förderpolitik soll mehr Disziplin Einzug halten. Setzten die EU-Mitgliedstaaten die Mittel aus den Brüsseler Töpfen bislang eher nach Gutdünken ein, will die Union ab 2014 mit verbindlichen Etappenzielen, festen Förderquoten und neuen Berichtspflichten für mehr Effizienz sorgen. Der DIHK unterstützt die Ziele dieser Linie, er warnt jedoch davor, neue Bürokratie zu schaffen.

  • YOUTUBE KANAL IHK KARLSRUHE

Hier finden Sie unsere Videobeiträge. externer Link