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STANDORTPOLITIK

Ausweisung von Überschwemmungsgebieten erfordert Vorsorge

Als Folge des neuen Hochwasserschutzgesetzes werden in den nächsten Jahren auch in Baden-Württemberg landesweit Bereiche zum Schutz gegen Hochwasser als sog. „Überschwemmungsgebiete“ rechtsverbindlich festgesetzt. Für solche Hochwasserschutzgebiete gelten Nutzungsbeschränkungen, die je nach Gefährdungsstufe von besonderen Vorschriften über Umgang und Lagerung wassergefährdender Stoffe bis zum völligen Bauverbot reichen können. Deshalb sollten sich Betriebe, die ihren Standort in solchen Überschwemmungsgebieten haben oder dort Gelände für betriebliche Zwecke nutzen wollen, rechtzeitig über die voraussichtliche Überschwemmungsgefahr ihres Geländes informieren.

Auskünfte darüber, ob und in welchem Maße ein Gebiet überschwemmungsgefährdet ist, können insbesondere die jeweils zuständigen Gewässerdirektionen geben, die seit in Kraft treten der Verwaltungsreform zum 1.1.2005 im Regierungspräsidium angesiedelt sind. Für den Bezirk der IHK Karlsruhe ist dies das

Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 52 "Hochwasserschutz"
Markgrafenstraße 46
76247 Karlsruhe
Telefon: 0721/ 926 76 01
Telefax: 0721/ 93 34 02 50
E-Mail: dieter.hofmann@rpk.bwl.de

DOKUMENT-NR. 2205

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