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Durch die seit Jahresanfang gültigen Änderungen des Baugesetzbuches werden Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte erleichtert.
Unter anderem soll ein "beschleunigtes Verfahren" für Bebauungspläne der Innenstadtentwicklung dafür sorgen, dass die Planungspraxis spürbar erleichtert und beschleunigt wird. Damit erhalten die Innenstädte einen Standortvorteil gegenüber der 'grünen Wiese' und werden attraktiver für Investitionen. Zugleich wird auf diese Weise ein Beitrag zur Reduzierung des Flächenverbrauchs geleistet, zum Beispiel durch die erleichterte Verdichtung von städtischen Gebieten. Ein weiterer wichtiger Anwendungsbereich sind auch Bebauungspläne für die Wiedernutzung stillgelegter Gewerbeflächen.
Die Schaffung und Sicherung wohnortnaher Einkaufsmöglichkeiten soll durch ein neues Instrument zur planerischen Steuerung der Einzelhandelsansiedlung verbessert werden.
Ferner trifft das Gesetz Regelungen, die den Abschluss von Sanierungsverfahren beschleunigen und erleichtern. Sanierungsverfahren sollen künftig, wenn möglich, nicht länger als 15 Jahre dauern. Die Erhebung von Ausgleichsbeträgen für sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen wird vereinfacht.
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