. .
Illustration

STANDORTPOLITIK

Neues Baugesetzbuch stärkt Innenstadtentwicklung

Durch die seit Jahresanfang gültigen Änderungen des Baugesetzbuches werden Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte erleichtert.

Unter anderem soll ein "beschleunigtes Verfahren" für Bebauungspläne der Innenstadtentwicklung dafür sorgen, dass die Planungspraxis spürbar erleichtert und beschleunigt wird. Damit erhalten die Innenstädte einen Standortvorteil gegenüber der 'grünen Wiese' und werden attraktiver für Investitionen. Zugleich wird auf diese Weise ein Beitrag zur Reduzierung des Flächenverbrauchs geleistet, zum Beispiel durch die erleichterte Verdichtung von städtischen Gebieten. Ein weiterer wichtiger Anwendungsbereich sind auch Bebauungspläne für die Wiedernutzung stillgelegter Gewerbeflächen.

Die Schaffung und Sicherung wohnortnaher Einkaufsmöglichkeiten soll durch ein neues Instrument zur planerischen Steuerung der Einzelhandelsansiedlung verbessert werden.

Ferner trifft das Gesetz Regelungen, die den Abschluss von Sanierungsverfahren beschleunigen und erleichtern. Sanierungsverfahren sollen künftig, wenn möglich, nicht länger als 15 Jahre dauern. Die Erhebung von Ausgleichsbeträgen für sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen wird vereinfacht.

DOKUMENT-NR. 2706

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0721 174-147
  • Fax: 0721 174-115

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • IHK-WAHL 2012

  • IHK SERVICE

Zur Zeit gibt es in diesem Bereich keine aktuellen Inhalte.
  • YOUTUBE KANAL IHK KARLSRUHE

Hier finden Sie unsere Videobeiträge. externer Link